Die Falschheit dieser Aussagen steht fest: Er hatte am Anfang und am Schluss der Schussabgaben immer das Sturmgewehr in der Hand, schoss damit auf alle drei Personen und traf diese auch. Das Sturmgewehr funktionierte die ganze Zeit und war auch am Schluss noch einsatzfähig. Es gab demnach für den Beschuldigten 1 nie einen Anlass, die Pistole zu behändigen und selber zum Einsatz zu bringen. Er traf H.___ mit dem Sturmgewehr aus kurzer Distanz 6 Mal und verletzte ihn auf schwerste Weise.