So führte auch die Einschusswunde Nr. 7 mit Eintritt am Rumpf seitlich links und Austritt am Rücken zu einem Durchschuss der linken Niere (AS 277). Bereits vor dem Hintergrund dieser massiven Verletzungen durch die Schüsse mit dem Sturmgewehr erweisen sich die Aussagen des Beschuldigten 1, er habe nach den Schüssen auf A.___ als nächstes mit dem Sturmgewehr auf H.___ geschossen und als dieses leer gewesen sei (später die Version, es sei defekt gewesen), habe er mit der Pistole weiter geschossen, als reine Schutzbehauptungen. So führte er aus (AS 565), nachdem er H.___ niedergeschlagen und er auf den Unbekannten geschossen habe, sei H.__