Gemäss rechtsmedizinischem Gutachten (AS 275 ff.) wurde H.___ von 6 Schüssen aus dem Sturmgewehr und von 3 Schüssen aus der Pistole getroffen. Und mindestens einer dieser Schüsse mit dem Sturmgewehr, der bei der Verletzung Nr. 12 eintrat, führte zu einer Verletzung von Rippen, Lunge und Herz (AS 278). Die Verletzung des Herzens führte zu einem Blutverlust nach innen in den Brustraum, wo sich insgesamt 440 ml Blut fand. Es wurden neben dieser Verletzung Nr. 12 zudem die Verletzungen 7, 10, 13, 14 und 19 verursacht (AS 279). So führte auch die Einschusswunde Nr. 7 mit Eintritt am Rumpf seitlich links und Austritt am Rücken zu einem Durchschuss der linken Niere (AS 277).