Er sei daraufhin mit seinem Vater und seiner Schwester weggefahren. Der Beschuldigte 1 hat allerdings auch immer ausgesagt, er habe am Schluss mit seiner Pistole auf I.___ geschossen, da er zuvor das Sturmgewehr leer geschossen und keine Munition mehr gehabt habe bzw. da dieses (gemäss seiner späteren Version) geklemmt habe. Diese Aussage ist in der Zwischenzeit gleich mehrfach widerlegt. Gemäss Gutachten wurde I.___ nicht mit der Pistole, sondern mit dem Sturmgewehr erschossen und dabei mit einem einzigen Schuss so schwer verletzt, dass er sich nicht mehr bewegen konnte. Es erweisen sich bereits damit die Angaben des Beschuldigten 1, er habe am Schluss nur noch mit der Pistole auf I._