- Bei der Sicherstellung des Sturmgewehrs durch die Polizei in [Gemeinde 2] befand sich noch eine Patrone im Lauf, die nicht abgefeuert worden war. - Es steht also fest, dass das Sturmgewehr am Tatort nicht ausgeschossen, sondern noch mit 11 Schüssen geladen war. - Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen steht im Weiteren fest, dass kein Ladehemmer bestand. Das Gewehr funktionierte einwandfrei. Es kann damit ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte 1 unfreiwillig, d.h. aufgrund von äusseren, ihm aufgezwungenen Umständen die Schussabgabe mit dem Sturmgewehr einstellen und auf die Pistole als Schusswaffe wechseln musste.