In Bezug auf das verwendete Sturmgewehr 90 und die Munition ist folgendes Beweisergebnis festzuhalten: - Der Beschuldigte 1 hatte in [Gemeinde 2] die Absicht, das 20 Schuss fassende Magazin vollumfänglich abzuspitzen, was ihm aber nicht ganz gelang. Er drückte 19 Schuss in das Magazin, brachte den letzten Schuss offensichtlich nicht mehr hinein und steckte diesen in die linke hintere Hosengesässtasche, wo sie dann nach seiner Anhaltung sichergestellt werden konnte. Er sagte selbst aus, diese Patrone vielleicht in den Sack genommen zu haben, weil sie im Magazin keinen Platz mehr gehabt habe (AS 706). Darauf ist abzustellen.