Der Beschuldigte 1 sagte wiederholt aus, das Sturmgewehr in ein weisses Frotteetuch gehüllt und dieses in den Kofferraum gelegt zu haben. Nach der Sicherstellung des Fahrzeuges befand sich dieses Frotteetuch allerdings auf dem Rücksitz des Mercedes (AS 195 Bild Nr. 108), weshalb von diesem Beweisergebnis auszugehen ist. 8.4 In Bezug auf das verwendete Sturmgewehr 90 und die Munition ist folgendes Beweisergebnis festzuhalten: - Der Beschuldigte 1 hatte in [Gemeinde 2] die Absicht, das 20 Schuss fassende Magazin vollumfänglich abzuspitzen, was ihm aber nicht ganz gelang.