__ schickte seinen wütenden Sohn ins Haus. Der Beschuldigte 1 ging davon aus, I.___ könnte mit einer Waffe wieder auftauchen, weshalb er aus dem wenige Meter entfernt parkierten Mercedes sein Sturmgewehr holen wollte. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass er seine Pistole SIG P225 schon zu Hause in seine Hosentasche gesteckt hatte und sie – nach seinen eigenen Angaben – in diesem Moment auf sich getragen haben soll, er also bereits bewaffnet war. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte 1 angekündigt hat, sein Sturmgewehr zu behändigen. Denn nur dies lässt plausibel erklären, weshalb er auf dem Weg zum Auto von H.___ verfolgt wurde.