In Bezug auf die weitere Ereignisse ist von folgendem Beweisergebnis auszugehen: Die beiden Beschuldigten erreichten gegen 22:40 Uhr das Domizil der Familie von H.___ und I.___ in Oensingen. Der Beschuldigte 2 stieg aus und läutete an der Haustüre mit der Glocke, während der Beschuldigte 1 anfänglich beim Auto blieb. Es sprachen vorerst die beiden Väter miteinander. Nach kurzer Zeit kam I.___ dazu, der zuvor kurz die Türe geöffnet und wieder geschlossen hatte. Daraufhin begab sich auch der Beschuldigte 1 zu dieser Runde. Das Gespräch wurde lauter und hitziger, H.___ schickte seinen wütenden Sohn ins Haus.