Mit der habe er dann auf H.___ geschossen, der auf ihn zugekommen sei. Er wisse nicht, wie oft er auf ihn geschossen habe, H.___ sei dann zu Boden gefallen. Dann sei I.___ hervorgekommen und er habe mit der Pistole auch auf ihn geschossen. Dann sei dieser zu Boden gegangen (AS 1068 Z. 239/240). Er habe schon zuvor mit dem Sturmgewehr auf I.___ geschossen, als er auf ihn (Beschuldigter 1) zugelaufen und als er in Richtung Tank gelaufen sei. Als er ihn mit der Pistole getroffen habe, sei er zu Boden gegangen, er habe am Schluss nur mit der Pistole auf I.___ geschossen. 8.3 In Bezug auf die weitere Ereignisse ist von folgendem Beweisergebnis auszugehen: