Die umfangreichen Untersuchungen haben keinerlei Hinweise für einen Defekt am Gewehr bzw. an dessen Lademechanismus geliefert (vgl. AS 472). - Auffallend unklar sind die Aussagen des Beschuldigten 1, wenn es um Fragen ging, wie sein Vater allenfalls mit den Waffen in Berührung kommen konnte. Wie oben ausgeführt, hat er mehrfach ausdrücklich die Aussage seines Vaters bestritten, wonach ihm dieser bereits in Oensingen das Sturmgewehr weggenommen haben will. Trotzdem sagte er dann dazu folgendes aus (AS 566): «Wir gingen dann nach Hause, ich war mit der Polizei immer noch am Telefon, als [er] am Domizil in [Gemeinde 2] aus dem Auto stieg.