Er verzichtete zudem ausdrücklich darauf, zu den Erkenntnissen des forensischen Ergänzungsgutachtens, wonach I.___ mit dem Sturmgewehr erschossen worden war, Stellung zu nehmen. - Es liegt schliesslich auch der Nachweis seiner Falschaussage vor, er habe das Sturmgewehr leergeschossen (was er in den ersten Aussagen wiederholt deponiert hatte). Erst als man ihm vorhielt, es habe sich im Lauf noch eine unverschossene Patrone befunden, ging er in der Folge zur Behauptung über, das Gewehr habe geklemmt. Indes ist auch dies nachweislich falsch. Die umfangreichen Untersuchungen haben keinerlei Hinweise für einen Defekt am Gewehr bzw. an dessen Lademechanismus geliefert (vgl. AS 472).