– Diese Schilderung ist aufgrund des im Obduktionsbericht festgestellten Verletzungsbildes aufgrund der Gewehrschusstreffer schlicht ausgeschlossen. Nach den Aussagen des Beschuldigten 1 (AS 565) gab er auf H.___, den er zuvor mit Faustschlägen niedergeschlagen hatte, mit dem Sturmgewehr gezielt zwei oder mehrere Schüsse auf den Oberkörper ab. Es waren gemäss dem erwähnten Obduktionsbericht 6 Treffer mit dem Sturmgewehr, die massivste Verletzungen, unter anderem auch von Lunge und Herz, hervorriefen. Der Beschuldigte 1 war denn auch nicht in der Lage, diese angeblich von ihm abgegebenen zusätzlichen Pistolenschüsse irgendwie zu erklären (AS 566 F 13).