Dort bei der Strassenverzweigung wurde der Beschuldigte 1 von der Polizei auch tatsächlich so mit den Waffen neben sich angetroffen und verhaftet. - Es war aber auch das Aussageverhalten des Beschuldigten 1 lügenhaft und widersprüchlich, geprägt vom Bemühen, glaubhaft zu machen, nur er habe mit beiden Waffen geschossen. Konstant sagte er lediglich aus, in welcher Reihenfolge (1. A.___, 2. H.___, 3. I.___) er auf die Opfer Schüsse abgab. Hinsichtlich der Frage, welche Waffen bei den jeweiligen Opfern zum Einsatz gebrachten wurden, lassen sich erhebliche Unterschiede ausmachen: