– Der Beschuldigte 2 passte damit nicht nur seine Aussagen den ihm vorgelegten Beweismitteln an und behauptete das Gegenteil seiner bisherigen Aussagen, er widersprach damit auch vollständig seinem Sohn, der ausgesagt hatte, er habe das Gewehr leergeschossen gehabt und er sei nach der Rückkehr in [Gemeinde 2] sofort ausgestiegen, sei nach hinten gegangen und habe die Waffen genommen. Er habe das Sturmgewehr auseinandergenommen und bei der Strassenverzweigung auf den Boden gelegt, ebenfalls die Pistole, bei der er das Magazin herausgenommen habe. Dort bei der Strassenverzweigung wurde der Beschuldigte 1 von der Polizei auch tatsächlich so mit den Waffen neben sich angetroffen und verhaftet.