Er blieb bei der Version, nach der Wegnahme des Sturmgewehrs habe sein Sohn mit der Pistole weiter geschossen. Nach der Wegnahme will er das Gewehr im Auto auf den Rücksitz gelegt haben. Nach der Version des Beschuldigten 1 hat dieser das Sturmgewehr selbst in den Kofferraum gelegt, nachdem er es leergeschossen habe. Er hat auf entsprechende Frage der Staatsanwältin (AS 575 Z. 193 – 194) ausdrücklich bestritten, dass sein Vater ihm das Gewehr in Oensingen aus den Händen gerissen habe. - Der Beschuldigte 2 sagte wiederholt aus, er habe das Gewehr in der Hand gehabt, als er es seinem Sohn weggenommen und im Auto auf den Hintersitz gelegt habe.