- Wie vorne schon dargelegt, hat der Beschuldigte 2 gelogen, als er ausführte, sie seien, nach der Mitteilung seines Sohnes, seine Tochter werde von ihrem Mann kaputt gemacht, vorerst noch eine Stunde zu Hause in [Gemeinde 2] gewesen und er habe mit der Ehefrau und der Tochter darüber gesprochen. Ebenso falsch waren seine Aussagen, wonach er von den mitgeführten Schusswaffen nichts bemerkt haben will. - Der Beschuldigte 2 will dem Beschuldigten 1 das Sturmgewehr weggenommen haben, einmal nachdem dieser auf I.___ geschossen hatte, dann wieder nach den Schüssen auf H.___. Er blieb bei der Version, nach der Wegnahme des Sturmgewehrs habe sein Sohn mit der Pistole weiter geschossen.