Sie liege unterhalb der Schmauchgrenze, d.h. unterhalb der Distanz, bis zu welcher Schmauch nachgewiesen werden könne. Die Schmauchgrenze hange von der verwendeten Waffe ab und betrage für ein Sturmgewehr 90 drei bis vier Meter und für eine Pistole SIG Sauer P225 zwei Meter (AS 440). 6.5.4 Ein weiterer Untersuchungsbericht vom 20. September 2012 (AS 441 ff.) stellte fest, dass die 10 unter dem Blumentopf versteckten Patronen anhand der davon gesicherten Fasern den vorderen Hosentaschen beider Beschuldigten zugeordnet werden können (AS 446).