__ keine Schmauchspuren. An der Hose von F.___ seien im Bereich der linken Seite des Hosenbundes, an der vorderen linken Hosentasche sowie der obersten rechten Hosentasche Schmauchspuren gefunden worden, wobei diese aufgrund ihrer geringen Menge nicht einer Tatwaffe hätten zugeordnet werden können (AS 433). 6.5.3 Im dritten forensischen Untersuchungsbericht der KAPO St. Gallen vom 21. September 2012 (AS 436 ff.) wurde die Schussdistanz anhand der Schmauchspuren auf †H.___s Hemd ermittelt. Die untere Grenze liege unterhalb eines Meters, die obere bei drei bis vier Metern. Sie liege unterhalb der Schmauchgrenze, d.h. unterhalb der Distanz, bis zu welcher Schmauch nachgewiesen werden könne.