» 6.5 Forensische Untersuchungsberichte der Kantonspolizei St. Gallen 6.5.1 Der Forensische Untersuchungsbericht der Kantonspolizei St. Gallen vom 10. August 2012 (AS 415 ff.) kommt zum Ergebnis, dass die sichergestellte Pistole SIG Sauer sowie das Sturmgewehr 90 die Tatwaffen sind (AS 424). Ebenso steht fest, dass die acht am Tatort sichergestellten Patronenhülsen 223 Rem vom sichergestellten Sturmgewehr und die sieben Patronenhülsen 9 mm von der sichergestellten Pistole SIG P225 abgefeuert wurden. Weiter seien sämtliche am Tatort und aus den Opfern sichergestellten Projektilteile aus den zwei Tatwaffen abgefeuert worden, soweit sie waffenkausale Spuren enthielten (AS 425).