wobei vereinzelte Merkmale einer unbekannten dritten Person vorhanden sind (AS 380). Zusammenfassend hielten die Gutachter folgendes fest (AS 380): «Aus diesen Spuren wurden (komplexe) Mischprofile erstellt, die meist sowohl die Merkmale von G.___ wie auch Merkmale von F.___ mehr oder weniger komplett aufweisen. Aufgrund der engen Verwandtschaft und der darauf begründeten Überlagerung der Merkmale lässt sich nicht immer schlüssig feststellen, wer von den beiden der Hauptspurengeber ist.» 6.5 Forensische Untersuchungsberichte der Kantonspolizei St. Gallen 6.5.1