Gemäss Aktengutachten vom 30. Januar 2013 sei aufgrund der Verletzungen an der Wirbelsäule eine Bewegung bzw. ein sich Verstecken, abgesehen von einem letzten bereits eingeleiteten Einzelschritt, nicht denkbar. Es dürfte vielmehr zu einer unmittelbaren Bewegungsunfähigkeit der Beine gekommen sein (AS 363). 6.4 Untersuchungsbericht des IRM Bern (DNA-Vergleich) Dem IRM Bern, Abteilung forensische Molekularbiologie, wurden verschiedene Abstrichtupfer ab den Tatwaffen sowie die Wangenschleimhautabstriche der Beschuldigten mit dem Auftrag zugestellt, DNA-Profile zu erstellen und mit den Spuren ab den Tatwaffen zu vergleichen (AS 372). Gemäss Untersuchungsbericht vom 13. Juli 2012 (AS 377 ff.