Schüsse aus der Pistole (Einschusswunden Nrn. 3, 4 und 9) und 6 Schüsse mit dem Sturmgewehr (Einschusswunden Nrn. 7, 12, 13, 14, 15 und 19) abgegeben worden seien (AS 278 f., 304, 306 und 328). Es habe insbesondere der Schuss, der bei der Verletzung Nr. 12 eingetreten sei, zu einer Verletzung von Rippen, Lunge und Herz geführt. Die Verletzung des Herzens aber auch die zahlreichen anderen Schussverletzungen dürften zu einem ausgeprägten Blutverlust geführt haben. Die Todesursache sei eine Kombination von innerem Ersticken infolge massiven Blutverlustes und äusseren Erstickens infolge einer Behinderung der Atemmechanik.