Bei dem in der Hand sichtbaren Geschossteil handle es sich offensichtlich um eine Geschossspitze. Rekonstruktiv sei somit anzunehmen, dass der Oberschenkeldurchschuss und die Verletzung der mutmasslich auf dem Oberschenkel liegenden Hand durch die Spitze eines Geschosses verursacht worden sei, das zuvor bereits einen Körper durchschlagen habe und darin entzwei gebrochen sei (AS 367). 6.3.2 Die Obduktion des Leichnams von H.___ ergab mehrere Schussverletzungen, darunter zahlreiche Ein- und Ausschussverletzungen sowie Steckschüsse. Die Schüsse stammen gemäss Gutachter aus beiden Tatwaffen, wobei 3 Schüsse aus der Pistole (Einschusswunden Nrn.