Im Untersuchungsbericht vom 3. Oktober 2012 (AS 456 ff.) kommt der KTD zum Schluss, dass diese unter dem Blumentopf sichergestellten Patronen in einem Magazin für ein Sturmgewehr 90, wie dem sichergestellten, abgefüllt gewesen sein müssen. Auf Grund der Herstellung der Magazine und den dynamischen Abläufen bei der Entstehung der Spuren, welche sich nicht reproduzieren liessen, sei eine eindeutige Identifizierung der Magazinlippe des sichergestellten Magazins als Spurengeber nicht möglich (AS 464). Es könne einzig nicht ausgeschlossen werden, dass zumindest eine Patrone (Nr. 2) im untersuchten Magazin abgefüllt gewesen sei.