Es ist in der Strafanzeige der Kantonspolizei (AS 47) dargelegt, wie es zur Sicherstellung von 10 Schuss (Patronen) Munition für das Sturmgewehr 90 unter einem Blumentopf bei der Liegenschaft [... in [Gemeinde 2] kam: Aus dem Büro des Verteidigers von G.___ wurde mit einer E-Mail eine Lageskizze übermittelt, wo der Beschuldigte 2 die Muntion versteckt haben soll. Dort wurde sie dann von der Polizei auch gefunden (AS 47). Im Untersuchungsbericht vom 3. Oktober 2012 (AS 456 ff.) kommt der KTD zum Schluss, dass diese unter dem Blumentopf sichergestellten Patronen in einem Magazin für ein Sturmgewehr 90, wie dem sichergestellten, abgefüllt gewesen sein müssen.