Sie glaube, sie habe ihn mit etwas Langem, also mit einer Waffe oder so in der Hand gesehen. Damals sei das frisch gewesen und sie habe es einfach erzählen können, wie es gewesen sei. Auf die Nachfragen des Verteidigers des Beschuldigten 2 sagte die Zeugin 1, er habe einfach eine lange Waffe in der Hand gehabt, sie habe gesehen, dass F.___ ein Gewehr in der Hand gehabt habe (AS 2411). 6. Objektive Beweismittel 6.1 Rückwirkende Teilnehmeridentifikation (RTID) Mit den haftrichterlichen Verfügungen vom 26. Juli 2012 wurden rückwirkende Teilnehmeridentifikationen der auf die Beschuldigten registrierten Mobilfunktelefone angeordnet (AS 1414 ff. und 1430 ff.; Daten-CDs in AS 1406 und 1423).