Sie denke, dass er ihr früher oder später sowieso etwas angetan hätte (AS 847 F 17). 5.2 Am 16. August 2012 (AS 850 ff.) sagte die Zeugin 1 in Anwesenheit der beiden Verteidiger vor der Staatsanwaltschaft aus. Als die ersten Schüsse gefallen seien, sei sie im Wohnzimmer gewesen. B.___ sei zu diesem Zeitpunkt nicht draussen gewesen, sondern drinnen bei der WC-Türe (AS 856/857). Sie sei dann einfach rausgerannt, ohne ihren zweijährigen Sohn mitzunehmen. Sie habe draussen A.___ reglos am Boden liegen sehen, bei den Schläuchen sei ihr Mann gelegen und etwas rechts von A.___ sei H.___ gestanden, mit roten Flecken auf dem hellen Hemd.