Die Zeugin 1 ist die Ehefrau des verstorbenen I.___, die Tochter des Beschuldigten 2 und die Schwester des Beschuldigten 1. Sie sagte in der ersten Einvernahme vom 6. Juli 2012 (AS 841 ff.) folgendes aus: Gestern Abend um ca. 22 Uhr habe sie gehört, wie ihr Mann telefoniert habe. Er habe auf Albanisch laut gerufen «F.___, was willst Du?». Weiter habe er gerufen, er könne mit ihr machen, was er wolle, sie auch zusammenschlagen, wenn er möchte, und noch etwas von einer blutigen Nase. Sie habe sich gedacht, dass ihr Bruder F.___ am Telefon sei. Sie habe zusammen mit B.___ das Wohnzimmer betreten, in welchem sich der Besucher (A.___) und ihr Schwiegervater aufgehalten hätten.