Das nächste Mal wurde die Privatklägerin 2 am Morgen des 2. August 2012 polizeilich ohne Anwesenheit der Verteidiger befragt (AS 870 ff.). Sie führte aus, sie habe an besagtem Abend gehört, wie I.___ mit F.___ telefoniert habe (AS 872). Das Telefongespräch sei beendet worden und I.___ sei wieder ins Wohnzimmer gekommen, er sei aufgeregt gewesen (AS 872 unten). Als es danach geklingelt habe, sei ihr Mann ans Fenster gegangen und habe gesagt: «Kommt herein». Die andere Person habe nicht hereinkommen wollen und habe gesagt, er solle nach draussen kommen. Ohne Schuhe anzuziehen sei H.___ nach draussen gegangen.