Nachdem sie mehrfach in Tränen ausgebrochen sei, habe man entschieden, ihr vorerst etwas Ruhe zu gönnen und sie dann im Verlaufe des Morgens unterschriftlich zu befragen. Dann habe sich aber ihr Gesundheitszustand derart verschlechtert, dass die Ambulanz habe aufgeboten werden müssen. Sie sei dann während einiger Zeit nicht mehr einvernahmefähig gewesen und sie habe dann vorerst nicht mehr befragt werden können, da sie am 7. Juli 2012 mit der Familie nach Kosovo zur Beerdigung gereist sei. 4.2 Das nächste Mal wurde die Privatklägerin 2 am Morgen des 2. August 2012 polizeilich ohne Anwesenheit der Verteidiger befragt (AS 870 ff.).