4. Aussagen der Privatklägerin B.___ (Privatklägerin 2) 4.1 Erstmals wurde die Privatklägerin 2, die Ehefrau bzw. Mutter der Verstorbenen, zwei Stunden nach der Tat von der Polizei und im Beisein einer Dolmetscherin in ihrem Wohnzimmer befragt. Dabei habe sie die Frage, ob sie bezüglich der Tat etwas gesehen habe, ganz klar verneint (AS 58). Sie habe sich während der ganzen Zeit im Wohnzimmer im 1. OG aufgehalten und sich nicht nach draussen gewagt, als sie Schüsse gehört habe. Nachdem sie mehrfach in Tränen ausgebrochen sei, habe man entschieden, ihr vorerst etwas Ruhe zu gönnen und sie dann im Verlaufe des Morgens unterschriftlich zu befragen.