An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte der Privatkläger 1 (AS 2413 ff.), die ersten Schüsse habe F.___ auf ihn abgegeben. Als er nach draussen gekommen sei, sei der Vater von G.___ (recte F.___) daran gewesen, H.___ zusammenzuschlagen. Er habe versucht, sie auseinanderzubringen und dann habe er Schüsse bekommen. Liegend habe er gesehen, dass der Vater von F.___ den H.___, der da gelegen sei, getötet habe. Danach habe F.___ den I.___ umgebracht. Das sei so, das sei, was er gesehen habe (AS 2415 Z. 66 – 76).