ein Telefongespräch im WC geführt habe und danach nervös gewesen sei. Davon, dass er gesagt haben solle, er könne sie blutig schlagen, habe er nichts gehört. Soweit er sich erinnern könne, hätten sowohl der jüngere als auch der ältere Mann auf H.___ eingeschlagen, er sei sich aber nicht sicher. Angesprochen auf seine bisherigen Aussagen, wonach der ältere der Besucher auf H.___ eingeschlagen habe, der jüngere aber nicht, was denn nun richtig sei (AS 832 unten), sagte der Privatkläger 1, «bei Gott ich habe beide gesehen, so wie ich mich erinnere». I.___ habe versucht, zu seinem Vater zu gehen und er sei hinterher gerannt. Der Jüngere habe ihn zuerst getroffen. Sie hätten zwei Waffen gehabt.