Er könne nicht sagen, wohin der Schütze gezielt habe, es sei dunkel gewesen. Dieser habe einhändig geschossen, aber er könne nicht sagen, ob es eine Faustfeuerwaffe oder ein Gewehr gewesen sei (AS 810). Auf die weitere Frage, ob er wisse, wer die Schüsse abgegeben habe (AS 811 F 29), sagte er «der Jüngere». 3.2 Am 9. Juli 2012 wurde der Privatkläger 1 erneut und in Anwesenheit der beiden Verteidiger (bzw. deren Vertretung) einvernommen (AS 814 ff.), wiederum im Bürgerspital Solothurn. I.___ habe an jenem Abend einige Telefonate geführt und sei aufgeregt gewesen, er wisse aber nicht, warum. Dann hätten diese Leute geläutet oder geklopft.