Plötzlich hätten die beiden auf H.___ und I.___ geschossen. Er habe sich dazwischen gestellt und sei getroffen worden. Auf die konkrete Frage, ob beide Täter geschossen hätten, sagte er, er habe nur gesehen, wie der jüngere, der Sohn, geschossen habe. Er (Privatkläger 1) sei getroffen worden und zu Boden gefallen. Ob dann auch noch der ältere geschossen habe, wisse er nicht, er habe dies nicht sehen können. Er sei angeschossen worden und habe ab diesem Zeitpunkt nichts mehr mitbekommen (AS 808). Dann schilderte der Privatkläger 1 die Situation anders: Vor den Schüssen sei H.___ draussen gewesen und I.___ drinnen. Er habe versucht, I.___ zurückzuhalten, was ihm aber nicht gelungen sei.