Und auf den ersten Vorhalt seiner DNA-Spuren auf den beiden Waffen habe er ausgesagt, sich das überhaupt nicht erklären zu können. Und dann, in der nächsten Einvernahme, eine Woche später, sage er plötzlich aus, beide Waffen entladen zu haben. – Der Beschuldigte 2 konnte dies nicht erklären: Es sei ein schwieriger Fall, man könne nicht alles im Moment erklären. Auch auf die Frage, weshalb er die Gewehrpatronen unter einem Blumentopf versteckt hatte, sagte er, es sei ein schwieriger Fall. Er habe nicht gewusst, was machen. Er habe auch Angst gehabt, F.___ würde vielleicht etwas mit der Waffe machen. 3. Aussagen des Privatklägers A.___ (Privatkläger 1) 3.1