Auch wenn F.___ das anders aussage: Er halte daran fest, F.___ sei nach Oensingen, hin und zurück, gefahren und er habe ihm das Gewehr weggenommen und im Auto auf den Rücksitz gelegt. Der Beschuldigte 2 wurde dann mit seinem bisherigen Aussageverhalten konfrontiert (AS 2404): Er habe in der Einvernahme vom 26. Juli 2012 (AS 758) noch ausdrücklich ausgesagt, er habe am Sturmgewehr und an der Pistole keine Manipulationen vorgenommen, er habe nichts an den Waffen gemacht, was auch sein Sohn so ausgesagt habe (AS 707). Und auf den ersten Vorhalt seiner DNA-Spuren auf den beiden Waffen habe er ausgesagt, sich das überhaupt nicht erklären zu können.