Es sei daher naheliegend, dass er und sein Sohn vor der Fahrt nach Oensingen die mitgeführte Munition aus diesem Alukoffer genommen hätten, der nach seinen eigenen Aussagen ihm (dem Beschuldigten 2) gehöre und in seinem Schlafzimmer gestanden habe. – Das stimme überhaupt nicht, der Alukoffer habe mit der Tat in Oensingen nichts zu tun, der sei für den Krieg im Kosovo gedacht gewesen. 2.8 In der Einvernahme vom 22. August 2012 (AS 794 ff.) wurde der Beschuldigte 1 in Anwesenheit seines amtlichen Verteidigers nochmals zu den Geschehnissen nach der Tat befragt. Er sagte, nach der Ankunft in [Gemeinde 2] habe er F.___ das Sturmgewehr und die Pistole aus den Händen genommen.