Die ihn belastenden Aussagen von B.___ verneinte er allesamt als unwahr (AS 780 ff.). Er bestätigte seine bisherige Aussage, keine Waffen oder Waffenbestandteile zu besitzen (AS 782). Auf Vorhalt, dass in seinem Schlafzimmer im Wandschrank ein Pistolenmagazin gefunden worden sei, welches zur Tatpistole passe, antwortete der Beschuldigte 2, das Magazin passe nicht zur Tatpistole, sondern sei für eine SIG 210. Er habe das Magazin für einen Verwandten im Kosovo gekauft (AS 784). Auf Vorhalt der Waffenbestandteile und Munition in der Alukiste sagte der Beschuldigte 2, die Munition sei für den Krieg im Kosovo gedacht gewesen.