- Seine Tochter habe nichts gesehen, sie sei im Haus gewesen. Er habe mit beiden Waffen nicht geschossen (AS 772). 2.7 Eine weitere Einvernahme des Beschuldigten 2 fand am 16. August 2012 durch die Polizei in Anwesenheit des amtlichen Verteidigers statt (AS 775 ff.). Ihm wurde vorgehalten, seine Aussage, wonach er das Sturmgewehr entladen und nach dem Entladen den Abzug betätigt habe, stehe in krassem Widerspruch zur Tatsache, dass bei der Sicherstellung des Sturmgewehres noch eine Patrone im Patronenlager gewesen sei. Weiter habe er in der Einvernahme vom 26. Juli 2012 die Frage des Staatsanwaltes, ob er das Sturmgewehr entladen oder daran manipuliert habe, zweimal mit «nein» beantwortet.