(Merke: Er hat es nicht nur nicht erwähnt, er hat es vorher ausdrücklich bestritten: AS 757 und 758 – und: Es war offensichtlich ein Thema zwischen Vater und Sohn, dass der eine die Tat des anderen übernehmen solle). Weiter wurde dem Beschuldigten die Aussage seiner Tochter vorgehalten, wonach sie nach den Schüssen auf den Vorplatz hinaus getreten sei und dort F.___ mit etwas «Langem», einer Waffe, gesehen habe. Das bedeute, dass F.___ am Schluss der Schussabgabe das Gewehr in den Händen gehalten habe und es der Beschuldigte 2 gewesen sein müsse, der mit der Pistole geschossen habe. - Seine Tochter habe nichts gesehen, sie sei im Haus gewesen.