100 Prozent.» Mit seiner Aussage, dass das Gewehr keine Sicherung gehabt habe, habe er gemeint, es sei offen, also nicht gesichert, gewesen. Er habe nach dem Entladen abgedrückt, es habe aber keinen Schuss ausgelöst. Auf Vorhalt, dass noch eine Patrone im Patronenlager des Sturmgewehrs gewesen sei, sagte der Beschuldigte, er habe das Gewehr entladen und den Abzug auch betätigt (AS 768). Er habe am 5. Juli 2012 weder mit dem Sturmgewehr geschossen noch dieses geladen. Auf die Frage, warum er erst jetzt gesagt habe, er habe das Sturmgewehr zu Hause entladen, sagte G.___, F.___ sei nicht einverstanden gewesen, dass er die Tat auf sich habe nehmen wollen (AS 769 F 52). Auf erneute Frage: