_ gab weiter an, er wisse, wo sich die Magazinlippe befinde. Auf Vorhalt, dass seine DNA beim Gewehrmagazin, an der Lippe, habe sichergestellt werden können, erklärte der Beschuldigte 2, als er das Gewehr zu Hause entladen habe, habe er auch die restliche Munition aus dem Gewehrmagazin genommen und beim Blumentopf deponiert (AS 767 F 36). Er könne nicht sagen, wie viele Patronen er herausgenommen habe. Er habe die Tat auf sich nehmen wollen. Er habe das Gewehr der Polizei aus Sicherheitsgründen ohne Munition übergeben wollen. Er habe seine Fingerabdrücke auf der Waffe hinterlassen wollen, um die Schuld auf sich zu nehmen (AS 768 F 40).