Er habe mit beiden Waffen nie geschossen. Es könne sein, dass die Schmauchspuren, welche auf seinen Händen festgestellt worden seien, vom Sturmgewehr stammen würden, als er dieses F.___ weggenommen habe (AS 759). 2.6 Eine Woche später, in der Einvernahme vom 2. August 2012 (AS 761 ff.), sagte der Beschuldigte 2 nun völlig anders aus. Betreffend seine DNA-Spuren auf dem Sturmgewehr sagte er nun, er habe das Sturmgewehr in der Hand gehabt, als er es F.___ weggenommen habe und weiter, als sie von Oensingen herkommend in [Gemeinde 2] eingetroffen seien. Dort habe er beide Waffen in der Hand gehabt und entladen. Er habe die Munition des Sturmgewehrs bei einem Blumentopf versteckt.