das Sturmgewehr aus dem Fahrzeug genommen, er selbst sei sofort zum Hauseingang gegangen, wo die übrige Familie gewesen sei. Auf weitere Fragen sagte der Beschuldigte 2 aus, er kenne sich mit Waffen aus, da er 1996 oder 1997 im Schützenverein gewesen sei. Die Pistole sei nach der Tat, als sie in der Mittelkonsole des Autos gelegen habe, offen gewesen, habe also keine Munition drinnen gehabt. Das Rohr sei draussen gewesen (AS 757). Auf Frage, ob das Sturmgewehr entladen worden sei, bevor es der Polizei ausgehändigt worden sei, sagte der Beschuldigte 2, er wisse es nicht, F.___ habe das Gewehr genommen. Er selbst habe nicht am Gewehr manipuliert («nein, nein»).