Er habe nicht gewusst, dass F.___ bewaffnet nach Oensingen gefahren sei. Er sei nur mitgegangen, um Schlimmeres zu verhindern (AS 755). Er könne nicht sagen, ob F.___ Widerstand geleistet habe, als er ihm das Sturmgewehr weggenommen habe, es sei ein kurzer Moment gewesen. Es sei F.___ gewesen, welcher von [Gemeinde 2] nach Oensingen gefahren sei (AS 756). Es stimme nicht, dass F.___ das Sturmgewehr nach den Schüssen in den Kofferraum geworfen habe. Zurück in [Gemeinde 2] habe F.___ das Sturmgewehr aus dem Fahrzeug genommen, er selbst sei sofort zum Hauseingang gegangen, wo die übrige Familie gewesen sei.