Am 26. Juli 2012 wurde der Beschuldigte in Anwesenheit seines amtlichen Verteidigers durch die Staatsanwaltschaft befragt (AS 749 ff.). Hierbei sagte er zur Situation vor der Tat aus, F.___ habe ihm keinen Grund genannt, weshalb er ihn wieder von der Arbeit abholen sollte. F.___ habe nach Oensingen gewollt, er habe vorgeschlagen, zunächst nach [Gemeinde 2] zu fahren, um über die Sache zu sprechen. Sie hätten schon lange gewusst, dass es der Tochter nicht gut gehe. Die ganze Familie habe Angst gehabt, I.___ habe die ganze Familie bedroht, nicht nur die Tochter (AS 751).