Das Ganze habe nur wenige Minuten gedauert (AS 743). Sie seien auf direktem Weg nach Hause gefahren. Das Sturmgewehr habe F.___ vor der Tat aus dem Kofferraum geholt; ob er die Pistole auf sich getragen habe, wisse er nicht. Nach den Schüssen habe er sie zwischen dem Fahrersitz und der Mittelkonsole verstaut. Auf weitere Fragen sagte der Beschuldigte 2, er habe F.___ das Sturmgewehr aus der Hand gerissen, nachdem er H.___ blutend am Boden gesehen habe. Er habe ihn nur blutend am Boden gesehen, aber nicht, wie er niedergeschossen worden sei. Zurück in [Gemeinde 2] seien sie alle ins Haus gegangen, «das heisst ich, F.___ und O.___ (…). Ich vernahm später, dass F.___