Die erste Einvernahme fand wenige Stunden nach der Tat durch die Staatsanwaltschaft und in Anwesenheit seines amtlichen Verteidigers statt (AS 715 ff.) Dabei schilderte der Beschuldigte 1 die Kernereignisse wie folgt: Sie seien zur Familie von H.___ und I.___ gegangen und er habe die Sache mit dem Vater, H.___, klären wollen. Dieser sei aus dem Haus gekommen. Sie hätten normal leise geredet. H.___ habe dann gesagt, auf seinem Grundstück hier entscheide er, und habe angefangen zu schreien. I.___ habe gesagt, er habe keine Angst vor ihnen, er mache mit seiner Frau, was er wolle, und sei ins Haus gegangen.